Fortbildungskonzept der Peter-Ustinov-Schule Hude

Rechtliche Grundlage

Auszug aus dem „Niedersächsischen Bildungsserver“

„Fortbildungsplanung ist auf die Realisierung des Schulprogramms ausgerichtet und gleichzeitig auch selbst ein zentrales Element des Schulprogramms. Das Schulprogramm enthält u.a. eine Beschreibung der Entwicklungsziele der Schule, die jeweils auf das Schuljahr bezogenen Arbeitspläne sowie Planungen zur Evaluation und Evaluationsergebnisse. Fortbildung stützt die Schulprogrammarbeit und trägt durch Personalentwicklung zur Umsetzung des Schulprogramms bei.

Ein Fortbildungskonzept integriert Fortbildung in die Entwicklungs- und Veränderungsprozesse der einzelnen Schule.

Fortbildungsplanung ist sowohl als kontinuierlicher Prozess des Aushandelns von aus dem Schulprogramm begründetem Bedarf und individueller Fortbildungs- bedürfnisse zu verstehen als auch als ein Instrument zur Planung und Koordinierung schulischer Fortbildungsaktivitäten. Fortbildungsplanung vertieft und entwickelt langfristig und systematisch die maßgeblichen Kompetenzen der Lehrerinnen und Lehrer für die Schule.

Fortbildungsplanung ist nicht Aufgabe für ein Schuljahr oder für eine begrenzte Zeitspanne, sondern sie ist eine Daueraufgabe, die systematisch in den schulischen Alltag eingeführt und verankert werden muss.

Die Notwendigkeit zur Erstellung eines schulischen Fortbildungskonzeptes ergibt sich aus mindestens drei dienstlichen Vorgaben:

  1. §§ 32 und 43 NSchG
  2. Niedersächsischer Orientierungsrahmen Schulqualität (4.3)
  3. Inspektion (Vorlage der „Liste der Schuldokumente“)

Das Fortbildungskonzept einer Schule ist Teil der Schulprogramm- und Leitbildentwicklung bzw. der systematischen Qualitätsentwicklung. Es ist ein Qualifizierungskonzept. Als Instrument der Personalentwicklung trägt es u.a. dazu bei, die Professionalität der Lehrkräfte durch Fortbildung systematisch weiter zu entwickeln.“

(Niedersächsischer Bildungsserver, Auszug)

Fortbildungsplanung und Schulprogramm

Die Lehrerfortbildung hat den Auftrag, Lehrerinnen und Lehrer bei der Erweiterung ihrer fachlichen, didaktischen und erzieherischen Kompetenz zu unterstützen und die Weiterentwicklung des Unterrichts und die Arbeit der Schule in ihrem Selbstverständnis als pädagogische Handlungseinheit und lernende Organisation zu fördern.

Fortbildungsplanung und Schulentwicklung

Fortbildungsplanung leistet somit einen entscheidenden Beitrag, die Ziele und Vorstellungen, die im Schulprogramm festgeschrieben sind, zu realisieren. Gemäß dem Prinzip des Fachbezugs kommt den Fachkonferenzen die Verantwortung zu, im

Rahmen des Schulprogramms ihren Fortbildungsbedarf zu ermitteln, inhaltliche und zeitliche Ziele der Fachgruppe zu formulieren, die entsprechenden Planungen zu verabreden und Verantwortlichkeiten festzulegen.
Dabei muss Fortbildungsplanung sowohl als Prozess des Aushandelns von aus dem Schulprogramm begründeten Bedarfen und individuellen Fortbildungsbedürfnissen als auch als ein Instrument zur Planung und Koordinierung schulischer Fortbildungsaktivitäten verstanden werden, der durch Fortbildungsplanung kontinuierlich an die schulische Entwicklung angepasst wird.

Zentrale Elemente unseres Schulprogramms sind:

  • In den unterschiedlichen Bereichen definierte Ziele
  • Schulinterne Stoffverteilungspläne
  • Fortbildungsplanung
  • Evaluation

Unterschiedliche Fortbildungsträger

  • Zentrale Fortbildungsveranstaltungen (Ausschreibung über das Land Niedersachsen, Nils)
  • Regionale Fortbildungsveranstaltungen (z.B. OFZ)
  • Pädagogische Klausurtagungen im Rahmen der schulinternen Fortbildung
    (SchiLF)
  • Fortbildungsangebote für das Fach Evangelische bzw. Katholische Religion
    (Fortbildungen von kirchlichen Trägern)
  • Fortbildungsangebote außerschulischer Träger (Firmen, Stiftungen etc.)
  • Sonstige Fortbildungsangebote

Ermittlung des Fortbildungsbedarfes 

Ausgangspunkt für die Ermittlung unseres schulinternen Fortbildungsbedarfs sind die Kompetenzen, über die Lehrerinnen und Lehrer verfügen müssen, damit die Schule die staatlichen Vorgaben und die im Schulprogramm beschriebenen Aufgaben erfüllen kann. Folgende Fragestellungen zur Ermittlung des Förderbedarfes sind zu stellen:

  • Entwicklung des allgemeinen schulischen Handelns unter den Aspekten
  • Umsetzung rechtlicher Vorgaben
  • Umsetzung schulspezifischer Schwerpunkte (Schulprogramm)
  • Qualifizierung von FunktionsträgerInnen / Multiplikatoren
  • Erweiterung fachdidaktischer und methodischer Kompetenzen
  • Erweiterung pädagogischer und sozialer Kompetenzen
  • Förderung der Kommunikation mit Kollegen, Schülern und Eltern
  • Entwicklung des individuellen Lehrerhandelns im Hinblick auf
  • fachliche Kompetenz,
  • pädagogische Kompetenz,
  • Selbstmanagement (Zeitmanagement, Gesundheitsfürsorge, …)

Um eine Balance zu halten zwischen den individuellen Fortbildungswünschen der Mitarbeiter/innen unserer Schule und dem sich aus der Selbstevaluation ergebendem Fortbildungsbedarf der Schule ist eine systematische Fortbildungsplanung erforderlich.

Von der Bedarfsermittlung bis zur Anmeldung

Die Fortbildungskommission (Didaktischer Leiter, Fachbereichsleiter, evtl. ergänzt durch Mitglieder des Personalrates) ist jederzeit Ansprechpartner/in für die Meldung von Fortbildungswünschen oder von bestehenden Fortbildungsdefiziten. Am Ende jedes Kalenderjahres stellt er/sie den Bedarf gezielt fest und erstellt in Absprache mit der Schulleitung einen Fortbildungsplan für das kommende Schuljahr. In einer  Dienstbesprechung am Beginn des Kalenderjahres wird die für das kommende Schuljahr verbindliche Fortbildungsplanung vorgestellt.

Neben individuellen Fortbildungswünschen und Wünschen der Fachkonferenzen ergibt dies ein schulisches Fortbildungskonzept, das den Fortbildungsbedarf der gesamten Schule und ihre Umsetzung beschreibt. Entscheidend für den Erfolg der Fortbildung ist dabei, wie die Inhalte und Ergebnisse einzelner Fortbildungskurse für alle Lehrkräfte der Schule nutzbar gemacht werden können, d.h. es bedarf eines geplanten Transfers in das Kollegium.

Genehmigt wird die Fortbildung durch den Schulleiter. Bei der Ablehnung eines Fortbildungswunsches erfolgt eine Absprache mit der Fortbildungskommission.

Fortbildungsplanung

Fortbildung soll an unserer Schule hauptsächlich als schulinterne Lehrerfortbildung (SchiLF) für das Gesamtkollegium stattfinden. Aber es finden auch Fortbildungen der Fachkonferenzen, von Teilkollegien sowie individuelle Fortbildungen einzelner Lehrerinnen und Lehrer statt. Einzelfortbildungen dienen nur dann der gemeinsamen Zielsetzung unserer Schule, wenn ihre Inhalte und Ergebnisse in die schulische Arbeit einfließen. Lehrer/innen, die an schulexternen Fortbildungen teilgenommen haben, geben ihr erworbenes Wissen als Multiplikatoren systematisch an das Kollegium weiter. Daher ist ein permanenter Erfahrungsaustausch unter Weitergabe dieser Fortbildungserfahrungen im Kollegium notwendig und unverzichtbar. Wir versuchen, durch unser Fortbildungskonzept die Zielsetzungen unseres Schulprogramms wirksam zu unterstützen.

Multiplikation

Zur größeren Nachhaltigkeit werden alle Fortbildungen in Absprache mit dem FOBIKO in das Kollegium bzw. in die jeweilige Teil- oder Fachgruppe getragen.

Dokumentation

Einmal pro Kalenderjahr stellt der Fortbildungsbeauftragte den Bestand an Fortbildung an unserer Schule fest. Er erstellt einen Bericht, den er im Kollegium aushängt und dem Schulprogramm beiheftet.