Leistungsbewertung im Fach Englisch

Grundlagen zur Leistungsbewertung

Folgende Richtlinien zur Notengebung wurden auf der Fachkonferenz am 12.5.2015  festgelegt:

schriftlicher Bereich: 40% der Gesamtnote (4-6 Arbeiten pro Schuljahr)

mündlicher Bereich: 60% der Gesamtnote, davon 40% mündliche Mitarbeit und sonstige fachspezifische Leistungen, 20% Überprüfungen von Wortschatz und grammatischen Strukturen.

In den HS-Klassen 7-10 wird Englisch dreistündig unterrichtet. In diesen Klassen ist ein Hörverständnistest pro Halbjahr verpflichtend. Im schriftlichen Bereich sind auf Grund der geringeren Stundenzahl nur zwei Klassenarbeiten pro Halbjahr verpflichtend. Darüber hinaus können aber weitere Tests geschrieben werden.

Laut Kerncurriculum zählen zu mündlichen und anderen fachspezifischen Leistungen:

  • Beiträge zum Unterrichtsgespräch
  • Überprüfung von Wortschatz und grammatischen Strukturen
  • mündliche Überprüfungen
  • Unterrichtsdokumentationen
  • Anwenden und Ausführen fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen
  • szenische Darstellungen
  • mündliche Präsentationen, auch mediengestützt
  • Ergebnisse von Partner- oder Gruppenarbeiten und ihre Darstellung
  • freie Leistungsvergleiche (z. B. Schülerwettbewerbe)
  • Bei der Bewertung mündlicher Beiträge ist gemäß dem Kerncurriculum Folgendes zu beachten:
  • die Verständlichkeit der Aussage
  • die Länge und Komplexität der Äußerung
  • die erfolgreiche Beteiligung an Dialogen
  • das anschauliche und verständliche Präsentieren von Inhalten
  • die Verwendung von adressatengerechten, situationsangemessenen und themenspezifischen Redemitteln
  • die Spontaneität und Originalität des sprachlichen Agierens und Reagierens

Für die Notenfindung bei schriftlichen Klassenarbeiten sowie Vokabeltests dienen folgende Prozentwerte als Anhalt:

100 – 95% = 1

94 – 85 % = 2

84 – 70 % = 3

69 – 50 % = 4

49 – 25 % = 5

24 –   0 % = 6

Da ein starrer verbindlicher Benotungsrahmen nicht immer geeignet ist, sind geringe Prozentabweichungen möglich.

Deskriptoren helfen bei der Leistungsfeststellung im Bereich „Schreiben“. Die Deskriptoren der zentralen Abschlussprüfung müssen den Leistungsanforderungen des jeweiligen Schuljahres angepasst werden.