Leistungsbewertung GSW

Die neuen Kerncurricula im Fachbereich GSW geben die Einbeziehung der fachspezifischen Leistungen vor, die zusammen mit den mündlichen Leistungen mit einem höheren Gewicht in die Gesamtzensur eingehen als die schriftlichen Leistungen.

Somit wurde beschlossen, dass sich die Gesamtnote in den Fächern Geschichte, Erdkunde und Politik wie folgt zusammensetzt:

schriftliche Leistungen:  40 %

mündliche und fachspezifische Leistungen: 60 %

Zu den fachspezifischen Leistungen zählen:

  • Unterrichtsdokumentationen (z. B. Protokoll, Lernbegleitheft, Lerntagebuch)
  • Anwendung fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen
  • Präsentationen
  • Ergebnisse von Partner- oder Gruppenarbeiten
  • Langzeitaufgaben und Lernwerkstattprojekte
  • Freie Leistungsvergleiche (z. B. Schülerwettbewerbe)

Es wird mindestens eine zensierte schriftliche Lernkontrolle pro Fach und Halbjahr geschrieben, auch wenn der Unterricht nur in einem Schulhalbjahr erteilt wird.

Die schriftlichen Lernkontrollen sollen nicht länger als 45 Minuten dauern und beziehen sich auf eine überschaubare Unterrichtseinheit. Sie müssen sich auf die im Unterricht behandelten Inhalte und Methoden beziehen.

In schriftlichen Leistungskontrollen sind alle drei Anforderungsbereiche „Wiedergeben und Beschreiben“, „Anwenden und Strukturieren“ sowie „Transferieren und Verknüpfen“ zu berücksichtigen.

Zur Bewertung schriftlicher Arbeiten wird folgender Notenschlüssel festgelegt:

100 bis 95 %  der Gesamtpunktzahl: Note 1

94 bis 85 %    der Gesamtpunktzahl: Note 2

84 bis 70 %    der Gesamtpunktzahl: Note 3

69 bis 50 %    der Gesamtpunktzahl: Note 4

49 bis 25 %    der Gesamtpunktzahl: Note 5

24 bis 0 %      der Gesamtpunktzahl: Note 6