Beschwerderegelung für Schüler/innen und Eltern
Bei einem vorliegenden Beschwerdegrund werden von allen Beteiligten folgende Schritte eingehalten. Leitendes Prinzip stellt hierbei der Grundsatz dar, dass Konflikte zuerst dort bearbeitet werden, wo sie entstehen.
1.) Bei Beschwerden über unterrichtsrelevante Belange wird grundsätzlich zuerst das direkte Gespräch mit der verantwortlichen Lehrkraft mit dem Ziel der Konfliktlösung gesucht. Im Klassenverband wird die Beschwerde entweder von den betreffenden Schüler/innen oder stellvertretend von den Klassensprecher/innen vorgebracht. Besonders bei jüngeren Schüler/innen kann auch die Kontaktierung des Lehrers durch die Erziehungsberechtigten sinnvoll sein. Das Sekretariat der Peter-Ustinov-Schule Hude leitet die Gesprächsbitte an die Lehrkraft weiter.
2.) Im Falle der fehlenden Lösung des Problems können die/der Klassenlehrerin) oder die Beratungslehrkraft (Herr Morawietz) oder unsere Sozialpädagogin (Frau Coordes) als Vermittler/in zum Aufzeigen von Lösungswegen hinzugezogen werden.
3.) Erst wenn auf den vorherigen Ebenen keine Abhilfe des Problems geschaffen werden konnte, wenden sich Schülervertreter/innen) oder Elternvertreter/innen an den Schulleiter, der lösungsorientiert mit den Beteiligten in Kontakt tritt.
4.)Sofern der Konflikt nicht innerschulisch gelöst werden kann, wird die Landesschulbehörde eingeschaltet. Handelt es sich bei dem Beschwerdegrund um ein Problem großer Tragweite (z. B. Einsprüche gegen Zeugnisnoten, Widersprüche gegen Verwaltungsakte, Dienstpflichtverletzungen), ist der Schulleiter der zuständige Ansprechpartner, der unter Einbeziehung beider Parteien für Klärung des Sachverhaltes sorgen und ggf. weitere Maßnahmen zu treffen hat.