Förderkonzept

Ziel unseres Förderkonzeptes ist es, die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten zu fördern und zu fordern. Insbesondere bei auftretenden Lernschwierigkeiten wollen wir die Möglichkeit  bieten, diese mit Unterstützung der Schule zu beheben.

Voraussetzungen

Um diese Ziele zu erreichen, ist die Bereitschaft aller Beteiligten (Lehrer – Schüler – Eltern) notwendig, Verantwortung für den Lernprozess zu übernehmen.
Voraussetzung dafür ist es, ein angemessenes Lernumfeld für den Schüler zu schaffen wie z. B. ein gutes Klassenklima (s. auch Präventionskonzept u. Sozialtraining (Konzept 5. und 6. Jahrgang)), das Gefühl der Akzeptanz durch die Lehrer, geeignete Materialien zum selbstständigen Lernen, Binnendifferenzierung und methodisch abwechslungsreicher Unterricht. Zusätzlich hält die Peter-Ustinov-Schule Angebote bereit, wie z.B. Hausaufgabenhilfe, Schüler-Schüler-Lernhilfe, Übendes Lernen usw., welche in unterschiedlicher Weise den Lernprozess unterstützen und je nach Bedarf angewählt werden können.

Diagnose und Koordination von Maßnahmen

Die Grundvoraussetzung für gezieltes Fördern ist eine differenzierte Wahrnehmung des Jugendlichen. Deshalb führen wir zu Beginn der 5. Klasse schriftliche Lernstandsüberprüfungen in den Fächern Mathematik und Deutsch durch, um die Ausgangslage zu ermitteln und darauf aufbauend die Schüler zu fördern. Im Rahmen der Konferenzen zur Dokumentation des individuellen Lernfortschritts im November bzw. April jeden Jahres wird der Förderbedarf für alle Schülerinnen und Schüler überprüft. Im Rahmen dieser Konferenzen können der Förderbedarf genauer diagnostiziert und Fördermaßnahmen koordiniert werden. Falls Förderbedarf bestehen sollte, wird vom jeweiligen Fachlehrer ein Förderplan erstellt, der unterschiedliche Fördermaßnahmen beinhalten kann, wie z.B. die Bearbeitung von Zusatzmaterial, Teilnahme an der Hausaufgabenhilfe usw. (s. Fördermaßnahmen). Unabhängig von den Konferenzen kann der Fachlehrer jederzeit Fördermaßnahmen einleiten. Kinder- und jugendpsychiatrische sowie psychologische Gutachten können in die Beurteilung mit einbezogen werden. Die Eltern werden über den Inhalt der Förderpläne bzw. der Fördermaßnahmen informiert und es finden in diesem Zusammenhang Absprachen über das weitere Vorgehen statt. Die enge Zusammenarbeit mit dem Elternhaus bildet eine wesentliche Grundlage für den Erfolg der Fördermaßnahmen. Bei gravierenden Lernschwächen werden gegebenenfalls Förderschullehrkräfte in den Diagnoseprozess mit einbezogen.

Das Vorgehen bei einer Lese-Rechtschreibschwäche ist in unserem Konzept zum Umgang mit LRS enthalten.

Fördermaßnahmen

Die angeführten Fördermaßnahmen bauen nicht aufeinander auf, sondern bieten die Möglichkeit, auch gleichzeitig zum Einsatz kommen zu können. Wichtig ist, besonders im Bereich der Förderung, dass eine stetige Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten sowie eine Überprüfung der Maßnahmen erfolgt.

Wenn möglich, wird den Lernschwierigkeiten im Klassenverband durch Binnendifferenzierung begegnet. Insbesondere in den Jahrgängen 5 und 6 ist durch das didaktische Konzept (Arbeitsplanarbeit u. Methodentraining/ s. Konzept 5. und 6. Jahrgang) und die hohe Anzahl an Übungsstunden Raum für diese Form der Förderung. Die Hauptfächer Deutsch und Mathematik haben dafür eine zusätzliche Stunde. Auch in den Jahrgängen 7 und 10 sind die Stunden in den Hauptfächern zum Teil erweitert und es bietet sich auch dort die Möglichkeit, über die Binnendifferenzierung Fördermaßnahmen einzuleiten.

Insbesondere Schülern, welchen das häusliche Lernen Probleme bereitet,   kann die an jedem Nachmittag angebotene Hausaufgabenhilfe eine sinnvolle Fördermaßnahme sein. Die Hausaufgabenhilfe wird über das AG-Programm angewählt. Dazu bieten wir im 5. und 6. Jahrgang die Schüler-Schüler-Lernhilfe an, bei der an einem Nachmittag in der Woche in einer Eins zu Eins – Situation Schüler der 9. Klasse Schülern der 5. Klasse Lernhilfe bzw. Nachhilfe geben. Im 9. und 10. Jahrgang gibt es im Ganztagsbereich ein zusätzliches Angebot zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung.

Folgende Tabelle beinhaltet die vorhandenen Fördermaßnahmen, welche gegebenenfalls in Absprache mit den Erziehungsberechtigten ergriffen werden können:

Fördermaßnahme Beschreibung der Maßnahme
Gespräche mit dem Schüler und/oder den Erziehungsberechtigten führen Es wird geklärt, ob es sich um eine Lernschwäche handelt oder andere Gründe vorliegen. Hilfsmaßnahmen werden im Rahmen der Schule abgeboten oder wird ggf. externe Beratung vermittelt.
Genauere Kontrolle des Arbeitsverhaltens Es wird genauer kontrolliert, ob das Arbeitsmaterial vorhanden, Heft- und Mappenführung in Ordnung, Schriftbild sauber und Hausaufgabenhefteinträge vorhanden sind. Eventuell ergeben sich genauere Anhaltspunkte für die Ursachen der Schwächen.
Kontrolle des Sozialverhaltens Nach jeder Stunde gibt die Lehrkraft ein kurzes schriftliches Feedback im Verhaltensheft, dieses muss von den Erziehungsberechtigten abgezeichnet werden.
Kontrolle der Hausaufgaben Es kann vereinbart werden, dass zu Beginn jeder Stunde der Schüler die Hausaufgaben unaufgefordert vorzeigt. Über das Konzept des Wochenrückblickes (s. Konzept 5. und 6. Jahrgang) kann ein direkter und zeitnaher Informationsaustausch mit den Eltern hergestellt werden.
Pädagogische Konferenz In regelmäßig stattfindenden pädagogischen Konferenzen besprechen die in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte Lernschwächen und koordinieren die notwendigen Fördermaßnahmen.
Zusätzliche Aufgaben bzw. Fördermaterial (Binnendifferenzierung) Fachlehrkräfte stellen Fördermaterial zusammen. In den Jahrgängen 5 und 6 kann die Bearbeitung evtl. in den Ganztagsstunden erfolgen und die Arbeitsplanarbeit mit eingebunden werden.
Kooperative Lernmethoden (Binnendifferenzierung) Der regelmäßige Einsatz von kooperativen Lernmethoden (Gruppenarbeit, Gruppenpuzzle usw.) kann helfen Lernschwächen zu begegnen.
Hausaufgabenhilfe am Nachmittag Es gibt sowohl ein Hausaufgabenhilfeangebot in der Schule als auch im Kulturhof. Eine Kontaktaufnahme durch den Fachlehrer mit der Hausaufgabenhilfe ist wichtig, damit in der Hausaufgabenhilfe spezifischer auf die Schüler eingegangen werden kann. Es wird in der Hausaufgabenhilfe ein Protokoll geführt, welches zu einem späteren Zeitpunkt als Gesprächsgrundlage für den Erfolg der Maßnahme dienen kann.
Schüler-Schüler Lernhilfe am Nachmittag(5. u. 6. Jahrgang) Eine Kontaktaufnahme der Lehrkraft mit dem Verantwortlichem der Schüler-Schüler Lernhilfe (Herr Zaps) ist wichtig, damit dort spezifischer auf die Schüler eingegangen werden kann. Es wird in der Hausaufgabenhilfe ein Protokoll geführt, welches zu einem späteren Zeitpunkt als Gesprächsgrundlage für den Erfolg der Maßnahme dienen kann.
Vorbereitung auf die Abschlussprüfung (9. und 10. Jahrgang) Im offenen Angebot der Ganztagsschule können sich die Schüler für eine zusätzliche fächerbezogene Vorbereitung auf die Abschlussprüfung anmelden.
Übendes Lernen In allen Jahrgängen der Oberschule werden die Hauptfächer (Mathematik, Deutsch, Englisch) teilweise um eine Stunde erweitert. Dort besteht über die Binnendifferenzierung ein auf den Fachunterricht abgestimmtes Förderangebot.
Individueller Förderunterricht Die Schüler werden von dem Fachlehrer im Bedarfsfall vorgeschlagen (z. B. Förderung der Schüler mit nichtdeutscher Erstsprache).
Nachhilfe Auf Anfrage versuchen wir Schüler der oberen Jahrgänge als Nachhilfe zu vermitteln.
Nachhilfe über Bildungs- und Teilhabepaket Schüler aus Familien, die Leistungen nach dem SGB II oder XII, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, sind antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt im Zusammenwirken der Erziehungsberechtigten mit den Lehrkräften.
Gespräch mit Beratungslehrer oder Sozialpädagogin In bestimmten Fällen kann es angeraten sein, ein Gespräch mit dem Beratungslehrer oder der Sozialpädagogin zu führen um Lösungsansätze für die Lernschwierigkeiten zu entwickeln.
Fördermaßnahmen im Bereich der Inklusion Reichen oben genannte Fördermaßnahmen nicht aus, wird ein Förderbedarf in den Bereichen Lernen, sozial emotionale Entwicklung, geistige Entwicklung, Hören oder Sehen durch ein offizielles Überprüfungsverfahren evaluiert und durch die Landesschulbehörde festgestellt.

Fordermaßnahmen

Auch Schüler mit besonderen Fähigkeiten werden von uns in ihrer individuellen Lernentwicklung unterstützt. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die möglichen Fordermaßnahmen.

Fordermaßnahme Beschreibung der Maßnahme
Differenzierung im Unterricht Wir bieten gesonderte Aufgabenstellungen für leistungsstarke Schüler (Referate, Aufgabenstellungen mit erhöhtem Anforderungsniveau usw.). Die Arbeitsplanarbeit eignet sich in besonderer Weise um Aufgaben mit höherem Anforderungsniveau in den Lernprozess zu integrieren.
Übernahme von Verantwortlichkeiten Die Schüler engagieren sich im Rahmen des  Angebotes der Schüler-Schüler-Lernhilfe, als Streitschlichter, Klassensprecher, in der Schülervertretung oder im Schulsanitätsdienst.
Teilnahme an Wettbewerben Die Fachlehrkraft unterstützt die Schüler bei der Teilnahme an Wettbewerben.
Teilnahme an Austauschprogrammen Die Schüler nehmen am Schüleraustausch mit den Gemeinden Arnage oder Nowe Miasto teil.
Zusätzliches AG-Angebot Die Schüler nutzen zusätzliche AG-Angebote (z.B. Theater-AG, Schulband, Gitarrenband).

Lernentwicklungsberichte (Dokumentation der individuellen Lernentwicklung – DIL)

An einem Nachmittag im Herbst (vor dem Elternsprechtag) bzw. Frühling jeden Jahres werden die pädagogischen Konferenzen zur Dokumentation der individuellen Lernentwicklung durchgeführt. Damit über alle Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klassen diskutiert werden kann, werden zeitgleich zwei pädagogische Konferenzen durchgeführt. Für jede Klasse werden etwa 30 Minuten angesetzt. Dabei wird der Plan so erstellt, dass die Lehrerinnen und Lehrer der Hauptfächer in jedem Fall anwesend sind. Die Fachlehrer ordnen sich je nach Dringlichkeit den Treffen zu bzw. reichen ihre Beobachtungen an die Klassenlehrerinnen und -lehrer weiter. Für das Notieren der Beobachtungen in den Schülerbögen (s. Anhang) wurde ein Zeichensystem aus „+“, „o“ und „!“ vereinbart. Die Klassenlehrerinnen und -lehrer und die Fachlehrer entscheiden, in welchen Fällen ein Einzelplan (s. Anhang) geschrieben werden muss. Mögliche Fördermaßnahmen kann man der Übersicht unserer Fördermaßnahmen entnehmen.

Die Eltern werden am Elternsprechtag bzw. in dringenden Fällen auch im Einzelgespräch über den Entwicklungsstand ihres Kindes informiert. Dabei können auch Absprachen bezüglich der weiteren Vorgehensweise getroffen werden. Die Bögen zur Selbsteinschätzung werden erst ab Klasse 7/8 geführt. Die Klassenlehrerinnen und -lehrer bearbeiten ebenfalls die Einschätzungsbögen und geben den Schülerinnen und Schüler so eine Rückmeldung.

Inklusion

Die Grundlage des pädagogischen und didaktischen Handelns bezüglich der Inklusion bildet das Förderkonzept. Viele der angeführten Bausteine kommen auch im Zusammenhang mit inklusiv beschulten Schülern zur Anwendung. Darüber hinaus ergreifen wir folgende Maßnahmen:

  • Die Klassenzusammensetzung berücksichtigt die jeweiligen pädagogischen Aspekte.
  • In regelmäßigen pädagogischen Konferenzen zusammen mit den Förderschullehrkräften koordinieren wir die Maßnahmen zur individuellen Förderung.
  • Wir kooperieren eng mit den Förderschulen und es findet halbjährlich ein Arbeitstreffen mit Kollegen der Förderschule Vielstedter Straße zum Themenbereich Inklusion statt.
  • Ansprechpartnerin zum Thema Inklusion ist die 2. Konrektorin Sandra Unger.
  • Der Huder Schulverbund mit Beteiligung der Förderschule Vielstedter Straße koordiniert auf Leitungsebene den Einsatz der Förderressourcen.
  • Die FSJ-ler helfen bei der Unterstützung der inklusiv beschulten Schüler.

Sprachfördermaßnahmen für ausländische Schüler

An der Peter-Ustinov-Schule Hude werden nicht deutsch muttersprachige Schüler mit Sprachschwierigkeiten entsprechend ihres individuelle Förderbedarfs unterstützt.

Deutsch für Ausländer beschreibt kurz gefasst den Erwerb von Grundkenntnissen der deutschen Sprache, um dem Regelunterricht folgen zu können.

Der Lerninhalt beinhaltet den Aufbau eines Grundwortschatzes, Erwerb von Sprachkompetenz und sinnerfassendes Lesen. Die aktuellen Niedersächsischen Rahmenrichtlinien “Deutsch als Zweitsprache (2003)” basieren auf dem Bayrischen Rahmenplan von 2001. Dieser basiert auf den Grundlagen

  • Spracherwerb als interaktiver Prozess
  • Der Lernende im Mittelpunkt
  • Interkulturelles Lernen

Unterschiedliche Schüleraktivitäten sollen zum Erwerb der Sprache führen. Dazu gehören Vorschläge für individuelles Lernen, gemeinsames Lernen, Lernen außerhalb der Klasse, sprachliche und kulturelle Erfahrungen nutzen, Lernen lernen und Fachsprache anwenden.