Leistungsbewertung im Fach Religion

Mündliche und fachspezifische Leistungen sind zu 70% an der Gesamtzensur beteiligt. 30% der Note wird durch schriftliche Lernkontrollen ermittelt. Die Gewichtung der Teilbereiche an der Gesamtzensur wurde einstimmig beschlossen.

Zu mündlichen und anderen fachspezifischen Leistungen zählen z.B.:

• Beiträge zum Unterrichtsgespräch

• Unterrichtsdokumentationen

• Partner- oder Gruppenarbeiten und deren Darstellung

• Präsentationen, zunehmend mediengestützt

• Freie Leistungsvergleiche wie etwa Schülerwettbewerbe

• Szenische und bildnerische Darstellungen und Inszenierungen

Bei kooperativen Arbeitsformen sind sowohl die individuelle Leistung als auch die Gesamtleistung der Gruppe in die Bewertung einzubeziehen.

Lernkontrollen:

Die Anzahl der schriftlichen Lernkontrollen legt die Fachkonferenz fest.

  Anzahl der Lernkontrollen für die…
Jahrgang Oberschule Hauptschule Realschule
5 2
6 2
7 2 2
8 2 oder1 und eine schriftliche Projektdokumentation 2 oder1 und eine schriftliche Projektdokumentation
9 2 2
10 2 2

Lernkontrollen berücksichtigen inhalts- und prozessbezogene Kompetenzen. Die hier angegebene Anzahl der Lernkontrollen stellt die Mindestanzahl dar. Es liegt im Ermessen der Lehrperson zusätzliche schriftliche Lernkontrollen durchzuführen.

Kompetenzorientierte Aufgabenstellung

• lässt variable Wege zu längerfristigen Zielen zu,

• zielt auf kumulatives, vernetztes und nachhaltiges Lernen,

• strebt Wissen an, das in religiös bedeutsamen Lebenssituationen Anwendung

findet,

• sieht Schüler und Schülerinnen als Gestaltende eigener Lernprozesse an,

• orientiert sich an Operatoren, die die drei Anforderungsbereiche Reproduktion,

Reorganisation und Transfer abbilden.

Bei der Aufgabenstellung ist die Verwendung von handlungsorientierten Verben

(Operatoren) sinnvoll: Sie geben an, welche Tätigkeiten beim Lösen von Aufgaben

gefordert werden.

 

Operatoren:

Anforderungsbereich I

· Nennen, benennen: Ausgewählte Elemente, Aspekte, Merkmale, Begriffe,

Personen etc. unkommentiert angeben

· Skizzieren: Einen bekannten oder erkannten Sachverhalt oder Gedankengang in

seinen Grundzügen ausdrücken

· Formulieren, darstellen, aufzeigen: Den Gedankengang oder die Hauptaussage

eines Textes oder einer Position mit eigenen Worten darlegen

· Wiedergeben: Einen bekannten oder erkannten Sachverhalt oder den Inhalt eines

Textes unter Verwendung der Fachsprache mit eigenen Worten ausdrücken

· Beschreiben: Die Merkmale eines Bildes oder eines anderen Materials mit Worten

in Einzelheiten schildern

· Zusammenfassen: Die Kernaussagen eines Textes komprimiert und strukturiert

darlegen

Anforderungsbereich II

· Einordnen, zuordnen: Eeinen bekannten oder erkannten Sachverhalt in einen neuen oder anderen Zusammenhang stellen oder die Position eines Verfassers bezüglich einer bestimmten Religion, Konfession, Denkrichtung etc. unter Verweis auf Textstellen und in Verbindung mit Vorwissen bestimmen

· Anwenden: Einen bekannten Sachverhalt oder eine bekannte Methode auf etwas Neues beziehen

· Belegen, nachweisen: Aussagen durch Textstellen oder bekannte Sachverhalte stützen

· Begründen: Aussagen durch Argumente stützen

· Erläutern, erklären, entfalten: Einen Sachverhalt, eine These etc. ggf. mit zusätzlichen Informationen und Beispielen nachvollziehbar veranschaulichen

· Herausarbeiten: Aus Aussagen eines Textes einen Sachverhalt oder eine Position erkennen und darstellen

· Vergleichen: Nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und darstellen

· Analysieren, untersuchen: Unter gezielter Fragestellung Elemente, Strukturmerkmale und Zusammenhänge systematisch erschließen und darstellen

In Beziehung setzen: Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet herstellen

Anforderungsbereich III

· Sich auseinandersetzen mit: Ein begründetes eigenes Urteil zu einer

Position oder einem dargestellten Sachverhalt entwickeln

· Beurteilen, bewerten, Stellung nehmen, einen begründeten Standpunkt

einnehmen: Zu einem Sachverhalt unter Verwendung von Fachwissen und

Fachmethoden sich begründet positionieren (Sach- bzw. Werturteil)

· Erörtern: Die Vielschichtigkeit eines Beurteilungsproblems erkennen und

darstellen, dazu Thesen erfassen bzw. aufstellen, Argumente formulieren,

nachvollziehbare Zusammenhänge herstellen und dabei eine begründete Schlussfolgerung erarbeiten (dialektische Erörterung)

· Prüfen, überprüfen: Eine Meinung, Aussage, These, Argumentation nachvollziehen, kritisch befragen und auf der Grundlage erworbener Fachkenntnisse begründet beurteilen

· Interpretieren: Einen Text oder ein anderes Material (z. B. Bild, Karikatur, Tondokument, Film) sachgemäß analysieren und auf der Basis methodisch reflektierten Deutens zu einer schlüssigen Gesamtauslegung gelangen

· Gestalten, entwerfen: Sich textbezogen mit einer Fragestellung kreativ Auseinandersetzen