Leistungsbewertung im 5. und 6. Jahrgang

Im 5. und 6. Jahrgang ergibt sich bezüglich der Leistungsbewertung im jahrgangsbezogenen (gemeinsamen) Unterricht eine besondere Situation. Die Grundlage der Leistungsbewertung sind die sogenannten Regelanforderungen, welche den Kompetenzanforderungen der Realschule entsprechen. Weiterführende Anforderungen, welche den Kompetenzanforderungen des Gymnasiums entsprechen, sind im binnendifferenzierenden Lernangebot der Fächer enthalten. Diese werden aber nicht im Sinne einer Leistungsbewertung erfasst, sondern hinsichtlich einer Diagnose bezüglich des Besuches unseres gymnasialen Zweigs ab dem 7. Jahrgang verwendet. Da wir im 5. und 6. Jahrgang mit Arbeitsplänen arbeiten, finden Sie die weiterführenden Anforderungen dort als Zusatzaufgaben deklariert. In den schriftlichen Leistungskontrollen befinden sich zudem Zusatzaufgaben, welche diese gymnasialen Anforderungen abbilden. Diese Zusatzaufgaben fließen jedoch, wie gesagt, nicht in die Leistungsbewertung mit ein.